Teure Abmahnung

wegen Pixabayfotos

Wenn für Gratis-Fotos plötzlich ein Vermögen bezahlt werden soll

Da meint man, alles richtig gemacht zu haben. Hat konsequent darauf geachtet, dass auf der Website nur Fotos veröffentlicht werden, die vom Autor selbst erstellt worden sind, die man von einer Bilddatenbank gekauft oder von einer lizenzfreien Bilderplattform wie Pixabay oder Unsplash bezogen hat. Und doch kommt es dicke!

Du pflegst eine eigene Website und nutzt für Deine Artikel nicht ausschliesslich eigene Fotos? Dann könnte der folgende Erfahrungsbericht für Dich nützlich sein.

Autorin: Beatrice Hohl


Abmahnung durch CopytrackDu kannst Dir diesen Artikel auch als Podcast anhören!

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Bilder aus dem Internet klauen ist ein No Go!
  2. Lizenzfreie Nutzung von Fotos
  3. Vorsicht Abmahnfalle
  4. Denn wir wissen nicht, was sie tun
  5. Zum Abzocken eingefädelt
  6. Die Abmahnindustrie
  7. Rechtsanwälte freuen sich über Aufträge
  8. Mit Verhandeln zum teilweisen Erfolg
  9. Ein Fall für die Versicherung?
  10. Verbraucherschutz – was sagen die Forderungsprofis
  11. Make the Internet great again

Anker

Bilder aus dem Internet klauen ist ein No Go!

Wer sich ungeniert mit Bildern aus der Google-Suche eindeckt und diese öffentlich verwendet, bedient sich an fremdem Eigentum. Auch wenn solche Bilder bearbeitet werden, bleiben sie nach wie vor geklaut und man begibt sich damit juristisch gesehen definitiv auf zu dünnes Eis.

Man kann sich auch nicht aus der Affäre ziehen, indem man bei solchen Fotos die Bildquelle angibt; man müsste sich schon zusätzlich die Mühe machen, beim Fotografen um Erlaubnis nachzufragen, ob man das Bild in seinen Artikel einbauen dürfe.Anker

Lizenzfreie Nutzung von Fotos

So verwende ich konsequent eigene Bilder oder Fotos, für welche ich ausdrücklich das Veröffentlichungsrecht erhalten habe. Gerne sehe ich mich auch auf Seiten wie PixabayPexels oder Unsplash um, wenn ich für einen Artikel kein oder wenig geeignetes Bildmaterial zur Verfügung habe.

Denn auf diesen Plattformen wird glaubhaft versichert, dass die Bilder «gemeinfrei» sind, das heisst, dass für die Aufnahmen keine Lizenz gekauft werden muss und die Fotos vereinzelt auch ohne Nennung des Urhebers verwendet werden dürfen.Anker

Vorsicht Abmahnfalle

Das Problem dabei: Weil die Fotoautoren ihre Bilder selber hochladen, können diese Plattformen nicht garantieren, dass auch Aufnahmen zur Verfügung gestellt werden, an denen der vermeintliche Bildautor keine Rechte besitzt. Kommt es zu einer Abmahnung, haftet jedoch weder die Fotoplattform noch der User, der für den Upload verantwortlich ist.

Die Zusicherung, dass die Bilder lizenzfrei verwendet werden können, schützt nicht vor teuren Forderungen von Abmahn-Spezialisten wie Copytrack!

Abmahnung durch Copytrack

So wähnte auch ich mich in falscher Sicherheit, nur legal bezogene Bilder zu verwenden. Umso mehr traf mich die aus heiterem Himmel heraus eintreffende, unfassbare Forderung über € 1’019.19 für ein nachträglich zu lizenzierendes Bild. Offenbar hat ein Fotograf einen Trackingauftrag veranlasst, mit welchem besagtes Bild auf unserer Seite aufgespürt wurde. Natürlich habe ich mich sogleich auf Pixabay durch unzählige Pferdebilder geklickt, um das Corpus Delicti als (ohnehin nicht zulässigen) Beweis aufzuspüren, aber dort war es – wen wundert es – inzwischen verschwunden.

Besonders ärgerlich: das Foto war in einem Artikel ganz zum Schluss abgebildet und lediglich als optischer Abschluss gedacht.

Wie kann so etwas passieren?

AnkerDenn wir wissen nicht, was sie tun

Es ist nicht auszuschliessen, dass sich einige wenige Bildautoren auf den freien Datenbanken mit Bildern schmücken, die nicht von ihnen erstellt wurden.

So wurde ich tatsächlich auch schon von einer empörten Fotografin zur Rede gestellt, weil ich ihre Fotografie geklaut haben sollte! Es stellte sich dann heraus, dass ihre Schwester von der erwähnten Aufnahme derart begeistert war, dass sie diese kurzerhand auf Pixabay zur freien Verfügung hochgeladen hatte. Nach Klärung des Sachverhaltes durfte ich das Bild weiterhin verwenden.

Wir lernen: Es gibt keine Garantie, dass die hochgeladenen Bilder tatsächlich vom Bildautor stammen.

Zum Abzocken eingefädelt

Nicht auszuschliessen ist, dass ein Fotograf Bilder bewusst für eine kurze Zeit zur freien Verfügung online stellt, dann das Bild wieder entfernt und eine Trackingfirma damit beauftragt, nun nach diesem Bild zu suchen.

So könnte aus einem Bild, für das der Fotograf normalerweise zwischen 2 € und 80 € verlangen würde, schnell mal ein Bild im Wert von 1000 Euro werden! Ein Schelm, wer Böses vermutet, dass sich hier nicht nur Fotografen ein goldenes Näschen daran verdienen, sondern auch Trackingfirmen sich eine überaus lukrative Einnahmequelle zugänglich machen könnten?

Gehen wir mal davon aus, dass dies nur ein fiktives Szenario ist. Dennoch, die derzeitige Gesetzeslage öffnet solchen Praktiken ja Tür und Tor:

Die Abmahnindustrie

Die Exali GmbH berichtet im Mai 2019 zu diesem Thema: Nach jahrelangem Kampf unterschiedlicher Verbände, diversen Abmahnwellen und Kopfschütteln über die Geschäfte von Abmahnanwälten in der EU ist es nun endlich soweit: Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorgelegt. Damit soll der Abmahnindustrie der Kampf angesagt werden. Die Bundesregierung hat nun das Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat bereits für den Entwurf gestimmt, nun ist der Bundestag an der Reihe. Ziel des Gesetzes ist es, gegen Abmahnanwälte und –verbände vorzugehen, die Abmahnungen als Geschäft sehen, und die Rechte der Abgemahnten zu stärken. So sollen circa 50 Prozent der Abmahnungen verhindert werden können.”

Neue Passage: Eindämmung von DSGVO-Abmahnungen

Neu hinzugekommen ist eine Änderung in § 13 UWG, die Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen betrifft. Demnach dürften bei Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen gegen kleine Unternehmen keine Aufwendungen, also Abmahnkosten, mehr geltend gemacht werden. Solche Abmahnungen würden sich also für Abmahnanwälte & Co nicht mehr „lohnen.“ Als Kleinstunternehmen gelten laut einer Definition der EU-Kommission Firmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von zwei Millionen Euro nicht überschreiten. Den Stand zum Gesetzgebungsverfahren sehen Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Rechtsanwälte freuen sich über Aufträge

“Abmahnungen aus Deutschland: Was tun?”spricht Steiger Legal die betroffenen Schweizer Unternehmen an und gibt den Rat, Forderungen nicht zu ignorieren, aber Schadensbegrenzung zu betreiben. Sie berichten von Forderungen um 15’000 Euro. Ein Sümmchen, für das es sich definitiv lohnt, sich rechtlich beraten zu lassen.

“Das Wichtigste nach Erhalt einer Abmahnung ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Halten Sie den Schaden klein. Lassen Sie sich professionell vertreten,” meint – nicht zu Unrecht – beispielsweise Carl Christian Müller, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er gibt auch gleich online die ersten wichtigen Tipps:

  1. Tief durchatmen und Ruhe bewahren! Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen von COPYTRACK und stehen Ihnen gerne zur Seite.
  2. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Rufen Sie auch nicht beim Abmahner an. Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Geben Sie keine wertvollen Informationen preis!
  3. Lizenzgebühren? Zahlen Sie nichts ungeprüft! Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche – jedenfalls aber lassen sich diese erheblich reduzieren.
  4. Kostenfreie Ersteinschätzung. (Hier bietet Carl Christian Müller, wie andere Rechtsanwälte auch, eine kostenlose Erstberatung an)

Anker

Mit Verhandeln zum teilweisen Erfolg

Bezüglich der uns von Copytrack gestellten Forderung habe ich das Gespräch gesucht. Notabene schriftlich per Fallnummer, über welche die ganze Kommunikation stattfindet.

Nach einigen Mails wurde uns die ‘Strafe’ auf einen Drittel gekürzt! (Wobei Copytrack natürlich Abstand nimmt vom Begriff der Strafe oder Abmahnung, denn in ihrem Verständnis bieten sie uns lediglich die Möglichkeit einer Lizenz an.) Diesen Betrag habe ich dann auch versucht zu bezahlen, doch scheint bei aller Professionalität seitens Copytrack doch der Wurm in der Sache zu sein. Die Abwicklung des Zahlungsprozesses ist fehlgeschlagen und die Software meldet, dass unser Fall geschlossen sei.

Nachtrag: Da mit Frau Krebs von Copytrack letztendlich doch eine erfreuliche Kommunikation zustande gekommen ist, habe ich mich der Ordnung halber bei ihr gemeldet, so dass die Überweisung doch noch durchgeführt werden konnte.Anker

Ein Fall für die Versicherung?

Bevor ich Copytrack zugesichert habe, den geforderten reduzierten Preis zu bezahlen, habe ich Rücksprache genommen mit der Versicherungsgesellschaft, bei welcher wir eine Geschäftshaftplichtversicherung abgeschlossen haben. Es stellte sich heraus, dass wir zwar für Personenschäden versichert sind (vielleicht für den Fall, dass einem Internetnutzer unser Pferdeportal auf den Fuss fällt??), nicht aber für Vermögensschäden. Doch genau dieses Risiko ist mit der Einführung der DSGVO eklatant höher geworden!

Generell gibt es für ein Onlinebusiness derzeit zwei grosse Risiken:

  1. Die Website wird gehackt und der Code so unbrauchbar gemacht, dass im schlimmsten Fall das Business von einem Tag auf den anderen aufgegeben werden muss
  2. Die ‘Abmahnindustrie’ schlägt zu und verschlingt die ohnehin sehr bescheidenen Einnahmen bis hin zur Verschuldung

Wir werden nun prüfen lassen, wie unser Versicherungsschutz angepasst werden soll.Anker

Verbraucherschutz – was sagen die Forderungsprofis

Von der Firma Copytrack wollte ich für diesen Artikel wissen, wie sich Website-Betreiber vor solchen Forderungen schützen könnten. Frau Krebs von Copytrack schreibt dazu:

Den einzigen Rat, den ich Ihnen geben kann wie Sie Abmahnungen (was wir ja nicht machen, da wir die Möglichkeit einer Lizenz anbieten) bei Nutzung von Bildern von Pixabay oder auch Unsplash vermeiden können, ist diese Plattformen nicht zu nutzen. Es mag verführerisch sein, Bilder umsonst zu nutzen, aber viele i stock Anbieter sind extrem günstig und da sind Sie auf einer viel sichereren Seite.

Auch wollte ich wissen, ob ich dieses nun teuer erworbene Bild in diesem Artikel zeigen dürfe. Die Antwort: Sie dürfen die Fotografie nach Erwerb im Rahmen der nachträglichen Lizenz im Rahmen unserer Lizenzbedingungen auf der Website https://www.4my.horse nutzen. Unsere Lizenzbedingungen können Sie hier einsehen

Doch Achtung! Die nächste Falle droht! Und so habe ich nach Lesen der Lizenzbedingungen das Bild schleunigst vom Server gelöscht:

Abmahnung durch Copytrack

4.2 Lizenzdauer: Die vorstehende Lizenz wird eingeräumt ab dem von COPYTRACK festgestellten Datum der ersten öffentlichen Zugänglichmachung der Bilder auf der Webseite (last-modified-Datum) und gilt für die Dauer von einem Jahr nach Vertragsschluss.

4.7 Nach Ablauf des Lizenzzeitraums ist der Bildverwender nicht berechtigt, die Verwendung der Bilder fortzusetzen. Er ist verpflichtet,

  • sämtliche Vervielfältigungen der Bilder zu löschen und
  • die öffentliche Zugänglichmachung der Bilder zu beenden. Dies beinhaltet auch
  • die Löschung von Indizierungen oder Speicherungen durch Suchmaschinen (z.B. Google-Cache).
  • Eine öffentliche Zugänglichmachung besteht auch dann, wenn das Bild über die Eingabe einer URL abgerufen werden kann. Setzt er die Verwendung über den Lizenzzeitraum hinaus fort, ist er verpflichtet, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung an COPYTRACK eine Vertragsstrafe in Höhe von 290,00 EUR zu zahlen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Rechteinhabers und COPYTRACK bleiben hiervon unberührt.

Make the Internet great again

Die Idee der Entwickler von Gratis-Fotoplattformen war es, das Internet schöner zu machen. Mit Bildern, die qualitativ gut sind, die Freude beim Anschauen machen und die von der Community für die Community zur Verfügung gestellt werden.

Weil es – wie überall – ein paar schwarze Schafe gegeben hat, die sich hemmungslos an fremdem Eigentum bedient haben, hat sich nun eine ganze Industrie etablieren können, die uns mit einer Abmahnwelle das Onlinearbeiten vermiesen vermag. Das ist sehr schade!

Für uns heisst es, dass wir neben unseren eigenen und den zur Verfügung gestellten Fotos wieder aktiver Kunde bei iStock geworden sind. Eine Zusatzoption haben wir noch; Canva. Zumindest in der Premiumversion stehen bei diesem Bildbearbeitungstool unzählige Fotos zur Verfügung, die man – wenn man sie auch durch Canva bearbeitet – teils kostenlos, teils gegen Gebühr verwenden kann.